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Sheet Pile LLC Terms & Conditions

1. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Die vom Verkäufer ausgestellte Auftragsbestätigung stellt zusammen mit den hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Waren durch den Verkäufer dar (diese gesamte Vereinbarung, diese „Bestellung“). . Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Bestellung des Käufers oder anderen Dokumenten, die davon abweichen oder diese ergänzen oder diese ändern, modifizieren oder aussetzen sollen, werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt, von der Bestellung ausgeschlossen und vom Käufer auf sie verzichtet. Keine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Bestellung, unabhängig davon, ob sie sich aus Handelsbräuchen, Geschäftsabläufen, Leistungsabläufen, dem Nachweis zusätzlicher Bedingungen oder aus anderen Gründen ergibt, ist verbindlich, es sei denn, sie ist in einem Schriftstück enthalten, in dem die konkrete Absicht für eine solche Änderung zum Ausdruck gebracht und unterzeichnet wurde durch Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durchzusetzen, und keine gilt als Verzicht, es sei denn, ein solcher Verzicht erfolgt schriftlich und wird von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet. Alle dem Verkäufer hierin gewährten Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu allen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsmitteln.

2. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Der Kaufpreis der Waren ist auf der Vorderseite der entsprechenden Rechnung angegeben. Wenn der Verkäufer jedoch vor Versand dieser Bestellung eine Preiserhöhung von seinem Hersteller oder Lieferanten erhält, stimmt der Käufer dem zu Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise ohne Vorankündigung an die zum Zeitpunkt des Versands geltenden Preise anzupassen. Die Zahlungsbedingungen betragen 30 Tage netto, sofern vor dem Versand des Materials nichts anderes vereinbart wurde. Eine Zurückbehaltung ist nicht gestattet.

3. VERZÖGERUNGEN: Liefertermine sind ungefähre Angaben. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Lieferung, die durch höhere Gewalt, Handlungen des Käufers, Brände, Unfälle, Streiks oder andere Arbeitsunruhen, Produktionspläne der Mühle, Geräteausfälle, Verspätungen von Spediteuren, vollständige oder teilweise Ausfälle aus irgendeinem Grund verursacht werden der üblichen Liefer- oder Transportquellen, Anforderungen oder Anforderungen einer Regierung oder ihrer Unterabteilungen oder ein ähnlicher oder unähnlicher Grund, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, unabhängig davon, ob dieser Grund auf das Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist oder nicht, in jedem solchen Fall kann der Verkäufer seine Rechte zuweisen verfügbaren Lieferungen zwischen einem oder allen Käufern, einschließlich des Käufers, zu den Bedingungen und Konditionen, die er für angemessen hält, und zwar ohne jegliche Haftung für etwaige Ausfälle oder Verzögerungen bei der Lieferung, was in keiner Weise die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einschränkt. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er sich möglicher Verzögerungen, soweit zutreffend, aufgrund von Iinternational und der Überwachung des Versands voll bewusst ist und verpflichtet sich, den Verkäufer nicht für Verzögerungen haftbar zu machen, die auf Schwierigkeiten bei der Erlangung angemessener Versandmöglichkeiten oder auf Eingriffe ausländischer Regierungen zurückzuführen sind, unabhängig davon, ob es sich um solche Verzögerungen handelt oder nicht sind vorhersehbar. Die Annahme der Ware bei Lieferung stellt einen Verzicht des Käufers auf jegliche Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung oder Leistung dar.

4. KREDIT: Die Leistung des Verkäufers unterliegt jederzeit der Genehmigung der Kreditabteilung des Verkäufers. Vom Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung eingereichte Rechnungen sind in US-Dollar an die Überweisungsadresse und in den auf der jeweiligen Auftragsbestätigung angegebenen Beträgen zu zahlen. Der Rabatt gilt nur für den Betrag, der auf der Vorderseite der Rechnung als „Rabattbetrag“ angegeben ist. Weder Frachtkosten noch Steuern sind rabattfähig. Wenn nach Ansicht des Verkäufers die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigt wird oder andere Gründe für die Unsicherheit hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Käufer entstehen, kann der Verkäufer die Erfüllung aussetzen, bis der Verkäufer ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers erhält. Eine solche Sicherheit kann andere Zahlungsbedingungen als die in der Auftragsbestätigung angegebenen und/oder eine Aussetzung der Leistung bis zu dem Zeitpunkt umfassen, an dem der Verkäufer die vollständige Zahlung für alle bereits an den Käufer gelieferten oder in Bearbeitung befindlichen Waren erhalten hat. Wenn der Käufer solchen abweichenden Zahlungsbedingungen nicht zustimmt oder sich weigert, eine angemessene Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung zu leisten oder zu leisten, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen dieses Versäumnis oder diese Weigerung als Ablehnung des nicht erfolgten Teils der Bestellung behandeln vollständig erfüllt sein oder die Lieferungen unter Vorbehalt eines Sicherungsrechts wieder aufnehmen. Auf allen Konten, die nicht am Fälligkeitsdatum bezahlt wurden, werden Zinsen in Höhe von 1 % und eine Servicegebühr von 1/2 % pro Monat berechnet. Für den Fall, dass der Verkäufer die Leistung aussetzt und später mit dieser Bestellung fortfährt, hat der Verkäufer Anspruch auf eine Verlängerung der Dauerfrist, die durch die Aussetzung erforderlich ist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass, ungeachtet etwaiger Vermerke oder Vermerke auf Schecks, Wechseln oder anderen Zahlungsanweisungen des Käufers, diese nicht allein aufgrund eines solchen Vermerks oder Vermerks oder aus anderen Gründen eine vollständige Zahlung oder Begleichung des Kontos darstellen. Das Versäumnis des Verkäufers, Rechte aus einem Verzug des Käufers auszuüben, beeinträchtigt nicht die Rechte des Verkäufers im Falle eines späteren Verzugs des Käufers. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen einen Kreditanalysten des Verkäufers dem Konto des Käufers zuweisen. Alle dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Kreditinformationen stehen allen verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften und/oder Tochtergesellschaften des Verkäufers zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung zur Verfügung.

5. STANDARDTOLERANZEN: Sofern vom Käufer keine besonderen Angaben gemacht und vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden, werden die im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Waren gemäß den Standardherstellungspraktiken im Ursprungsland hergestellt. Alle Waren unterliegen in Bezug auf Abmessungen, Gewicht, Geradheit, Querschnitt, Zusammensetzung und mechanischen Eigenschaften den Mühlentoleranzen und -schwankungen im Einklang mit der üblichen Herstellungspraxis: normale Schwankungen der Oberfläche und des inneren Zustands: Qualität, Abweichungen, Toleranzen und praxisgerechte Schwankungen Prüf- und Inspektionsmethoden; und den üblichen Mühlenpraktiken der Lieferanten des Verkäufers haftet der Verkäufer nicht für Qualitätsverschlechterungen, die aus Verarbeitungsvorgängen oder unsachgemäßer Verwendung durch den Käufer resultieren können.

6. ÄNDERUNGEN: Der Käufer kann diese Bestellung ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht ändern, stornieren oder anderweitig ändern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Spezifikationen), und jede solche Änderung, Stornierung oder Änderung erfolgt zu Bedingungen, die den Verkäufer vor Verlusten schützen.

7. LIEFERUNG: Sofern nicht eine Abholung durch den Käufer vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen CPT (Incoterms 2020) mit benanntem Bestimmungsort. Zur Klarstellung: Liegt der benannte Bestimmungsort außerhalb der Vereinigten Staaten, ist der Käufer als eingetragener Importeur für alle Einfuhrformalitäten verantwortlich und hat alle anfallenden Zölle, Steuern, Einfuhrabgaben und alle anderen damit verbundenen ähnlichen Gebühren oder Gebühren zu zahlen. Sollten die Preise keine Fracht enthalten, ist der Käufer verpflichtet, die mit dem Verkäufer vereinbarten Frachtkosten zu zahlen. Eigentum und Verlustrisiko gehen mit der Lieferung durch oder im Namen des Verkäufers an den ersten gemeinsamen Spediteur über, und Ansprüche müssen direkt bei diesem Spediteur geltend gemacht werden. In keinem Fall ist der Verkäufer für das Erkennen, die Umstellung auf Frachtkosten oder andere örtliche Gebühren am Bestimmungsort verantwortlich.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE EINZIGE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS FÜR ALLE ANSPRÜCHE, SEI ES AUS VERTRAGSVERLETZUNG, GEWÄHRLEISTUNG, unerlaubter Handlung (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDEREM IST NACH ERMESSEN DES VERKÄUFERS AUF REPARATUR, ERSATZ ODER RÜCKERSTATTUNG BESCHRÄNKT DER KAUFPREIS DER WAREN, DIE NICHT DEN SPEZIFIKATIONEN ENTSPRECHEN. DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG AUF DEM TRANSPORT IST DER ANSPRUCH DES KÄUFERS GEGEN DEN TRANSPORTER, UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF ALLE DERARTIGEN ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM VERKÄUFER. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR SCHÄDEN IN EINER HÖHE, DIE DEN KAUFPREIS DER BETREFFENDEN WAREN ÜBERSTEIGT, NOCH ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER EINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN, BESONDERE, INDIREKTE, STRAFSCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIE NUTZUNG DER WAREN, ENTGANGENE GEWINNE, JEGLICHE VERZÖGERUNGSSCHÄDEN, DIE BUVER ENTSTEHEN (OB LIQUIDIERT ODER ANDERWEITIG), LAGER-, ARBEITS-, BEARBEITUNGS- UND DIENSTLEISTUNGSKOSTEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH VOM VERKÄUFER AUTORISIERT SIND.

9. ANSPRÜCHE: Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Branchenpraktiken oder Geschäftsabläufe zwischen den Parteien hat der Käufer alle Waren unverzüglich nach der Lieferung zu prüfen (einschließlich der Lieferung an einen Dritthof oder eine ähnliche Einrichtung, wenn das Eigentum bei dieser Lieferung auf den Käufer übergeht) und, In jedem Fall spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen unter Einhaltung der erforderlichen Frist eine schriftliche Mitteilung über etwaige Mängel, Vertrags- oder Gewährleistungsverletzungen oder Ausfälle oder Verzögerungen bei der Lieferung zukommen lassen. Waren, für die Schadensersatz geltend gemacht wird, dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zurückgegeben, repariert oder entsorgt werden. Falls der Verkäufer einer Rückgabe von Waren zustimmt, muss der Käufer die Rückgaberichtlinien des Verkäufers befolgen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbedingungen für Ansprüche oder Rückgaberichtlinien des Verkäufers haben diese Geschäftsbedingungen Vorrang. Ungeachtet anderer Bestimmungen hierin gelten alle vom Käufer vor dem Versand geprüften Waren bei Versand als angenommen. Der Käufer muss dem Verkäufer einen Nachweis der angeblichen Mängel vorlegen und ihm Gelegenheit geben, die Waren gemäß Abschnitt 8 oben zu prüfen. Das Versäumnis, eine solche schriftliche Mitteilung zu machen oder den Nachweis eines Mangels vorzulegen und keine Gelegenheit zur Inspektion zu geben, stellt einen Verzicht auf jeglichen Anspruch darauf dar, dass die Waren fehlerhaft sind. Keine Inspektion oder Untersuchung von Ansprüchen durch den Verkäufer, auch wenn diese nach dem oben genannten Zeitraum erfolgen, gilt als Verzicht auf diese Bestimmung. Der Käufer muss den Verkäufer und den Spediteur unverzüglich über alle während des Transports verlorenen oder beschädigten Waren informieren.

10. ANWENDBARES RECHT: Diese Verordnung unterliegt den Gesetzen des Staates New Hampshire und wird entsprechend ausgelegt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf regelt oder gilt nicht für Transaktionen im Rahmen dieser Vereinbarung, und die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich, die Anwendung dieses Übereinkommens auszuschließen.

11. STEUERN: Alle Steuern, Zölle, Zölle oder sonstigen Abgaben jeglicher Art, die von einer Bundes-, Landes-, Kommunal- oder anderen Regierungsbehörde erhoben werden und im Zusammenhang mit der Produktion, dem Verkauf oder dem Versand von Waren erhoben oder bezahlt werden müssen Die an den Käufer verkaufte Ware liegt in der Verantwortung des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, alle derartigen Steuern, Zölle, Zölle oder sonstigen Abgaben zu zahlen und verpflichtet sich darüber hinaus, dem Verkäufer alle vom Verkäufer geleisteten Zahlungen zu erstatten

12. ANWALTSGEBÜHREN UND -KOSTEN: Sollte der Verkäufer einen Anwalt für Inkassobemühungen oder die Durchsetzung dieser Anordnung beauftragen und sollte der Verkäufer in irgendeinem Aspekt eines solchen Anspruchs, einer solchen Verteidigung oder Klage obsiegen, verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die Kosten für den Anwalt des Verkäufers zu bezahlen und zu erstatten Gebühren, Gerichtskosten und andere Prozessgebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sheriff-Gebühren für Prozessserver, Aufzeichnungsgebühren, Fotokopier-, Kurier- und Faxgebühren, Gebühren für die Nachverfolgung von Überspringungen, Hinterlegungsgebühren, Sachverständigengebühren und andere Gebühren und Ausgaben.

13. AUTORITÄT DES KÄUFERS: Der Käufer versichert und garantiert durch und/oder durch seine benannten Vertreter, die diese Bestellung abgeschlossen haben, dass der Käufer befugt ist, diese Bestellung abzuschließen, und dass jede Person, die die im Rahmen dieser Bestellung verkauften Waren mündlich bestellt hat oder diese Bestellung im Namen des Käufers unterzeichnet, berechtigt ist, diese Bestellung abzuschließen Im Namen des Käufers wurde er ordnungsgemäß bevollmächtigt, diese Bestellung für den Käufer auszuführen oder einzugeben.

14. LAGERUNG: Wenn (a) der Bestimmungsort für die Waren nicht bereit, willens und in der Lage ist, die Waren zu empfangen, oder (b) der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Lieferung anzunehmen oder eine Verzögerung der Lieferung verlangt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen entscheiden solche Waren als Unterkunft für den Käufer vorübergehend zu lagern. In einem solchen Fall kann der Verkäufer dem Käufer unverzüglich den vollen Kaufpreis dieser Waren zuzüglich wirtschaftlich angemessener Lagerkosten in Rechnung stellen. Alle diese Beträge sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Der Verkäufer behält sich bis zur Lieferung das Eigentum und das Verlustrisiko aller gelagerten Waren vor. Auf begründete Anfrage muss der Verkäufer den Nachweis einer Unfallversicherung für die gelagerten Waren erbringen.

15. NUR FÜR VERKÄUFE ODER WEITERVERKÄUFE IN DEN STAATSSTAAT KALIFORNIEN ANWENDBAR: Warnungen gemäß Proposition 65 sind nach kalifornischem Recht erforderlich. Der Käufer erkennt an, dass die Waren des Verkäufers Chemikalien ausgesetzt sein können, darunter Blei und Bleiverbindungen, die nach Angaben des Staates Kalifornien Krebs, Geburtsfehler und/oder andere Fortpflanzungsschäden verursachen können. Der Käufer ist für die Einhaltung der kalifornischen Gesetze hinsichtlich der Übermittlung von Proposition 65-Mitteilungen an Kunden im US-Bundesstaat Kalifornien verantwortlich und hat den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen, Schäden, Kosten, Ausgaben oder anderen Ansprüchen freizustellen, ihn zu verteidigen (sofern vom Verkäufer gewählt), ihn zu erstatten und schadlos zu halten Verbindlichkeiten, die dem Verkäufer infolge der Nichteinhaltung von Proposition 65 durch den Käufer entstehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.P65Warnings.ca.gov.

16.  GEISTIGES EIGENTUM: Sheet Pile LLC ist stolzer Inhaber zahlreicher Patente und eingetragener Marken (sowie Patent- und Markenanmeldungen), die eine Reihe von Produkten und Materialien des Verkäufers abdecken. Weitere Informationen finden Sie unter SheetPileLLC.com. Soweit ein Produkt oder eine Lösung durch Patente oder Marken des Verkäufers geschützt ist, entschädigt Sheet Pile den Käufer im vollen Umfang des Gesetzes.

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